Wirtschaftsrecht

Grenzüberschreitende Dienstleistungen ausländischer Unternehmen in Österreich - gewerberechtlich betrachtet

Mag. Christian Handig

Wenn ausländische Unternehmen gewerbliche Dienstleistungen grenzüberschreitend in Österreich erbringen wollen, so können sie dies im Rahmen von Niederlassungen oder Tochtergesellschaften tun. Diese Form der Gewerbeausübung bedeutet idR einen nicht geringen administrativen und finanziellen Aufwand. Ohne diese Voraussetzungen wird in der GewO ausländischen Unternehmen das Ausführen „bestellter gewerblicher1)Tätigkeit“2)„unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländern“ in zwei Bestimmungen eingeräumt: in§ 51 GewO(WTO) und in§ 373b GewO(EWR).

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Artikel-Nr.
RdW 2004/456

15.09.2004
Heft 9/2004
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.