Grenzüberschreitende Einbringungen sind steuerrechtlich eine Herausforderung: Das nationale Steuerrecht verschiedener Staaten, Doppelbesteuerungsabkommen und die Grundfreiheiten des EG-Vertrags sind zu beachten.
Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile über eine nationale Grenze nach Art III UmgrStG eingebracht, so muss der Einbringende zwei nationale Steuerrechtsordnungen beachten, wenn der Ansässigkeitsstaat des Einbringenden und der Betriebsstättenstaat auseinanderfallen. Zwei Fallkonstellationen werden untersucht:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.