Die Frage grenzüberschreitender Maklertätigkeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung, insb gilt dies für die strengen inländischen Ausübungsregeln. Die Änderung der gesetzlichen inländischen iZm den unionsrechtlichen Bestimmungen lassen die Aufrechterhaltung der bisherigen Rsp nicht zu.
Gem Art 56 und 57 AEUV sind Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten,1 wobei Dienstleistungen iSd Verträge ua auch gewerbliche Tätigkeiten2 darstellen.
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