Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist zuletzt (wieder) stark in den Blickpunkt geraten1). Binnen weniger Monate haben sowohl der europäische Gesetzgeber als auch der EuGH Anlass gegeben, sich mit dieser Thematik zu befassen. Dies gilt sowohl für das Gesellschafts- als auch für das Steuerrecht. Die Spannbreite der damit zusammenhängenden Rechtsfragen ist groß, sodass an dieser Stelle nur ein knapper Überblick gewährt werden kann. Eines lässt sich aber auch in dieser Kürze festhalten: Flexibilität und Mobilität nationaler Kapitalgesellschaften haben sich wesentlich erhöht.
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