(Galla/Petre, eastlex 1/2010, S. 9)
Als EU-Mitglied regelt Rumänien auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften gem der VerschmelzungsRL 2005/56. Die Autoren behandeln die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen in Rumänien. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist grundsätzlich ertragsteuerneutral auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene, wenn eine rumänische Betriebsstätte verbleibt.
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