Mit dem AbgÄG 2015 wird im EStG wie im UmgrStG ein neues Entstrickungskonzept verankert. Der Beitrag beleuchtet die Auswirkungen, die sich daraus für grenzüberschreitende Verschmelzungen und Einbringungen ergeben.
Die Steuerreform-Kommission empfiehlt beim Thema Wegzugsbesteuerung, die bestehenden "Lücken" im Nichtfestsetzungskonzept zu schließen.1 Das AbgÄG 2015 greift die Empfehlungen auf - zumal der EuGH zwischenzeitlich in der Rs Verder LabTec im betrieblichen Bereich strengere Regelungen akzeptiert hat.2 Die bisherige "Wegzugsbesteuerung" im betrieblichen Bereich wird daher durch ein generelles Entstrickungskonzept ersetzt.
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