Wirtschaftsrecht

Größenklasse und Rechtsfolgen der neugegründeten Kapitalgesellschaft

Alfred Wagenhofer

§ 221 HGB idF des EU-GesRÄG enthält keine Regelung der Rechtsfolgen der Größenklasse für neugegründete Kapitalgesellschaften im Wirtschaftsjahr der Gründung. Entgegen der herrschenden Meinung wird in diesem Beitrag argumentiert, dass nicht generell die Rechtsfolgen der kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind, sondern diejenigen Rechtsfolgen, die sich aufgrund der Größenklasse am ersten Abschlussstichtag ergeben.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 705

15.12.1997
Heft 12/1997
Autor/in
Alfred Wagenhofer

o.Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Alfred Wagenhofer ist Leiter des Instituts für Unternehmensrechnung und Controlling, Direktor des Center for Accounting Research an der Universität Graz und Mitglied des Profilbereichs „Smart Regulation“ an der Universität Graz. Er ist stellvertretender Vorsitzender des AFRAC und Vorsitzender der AG-IFR sowie Co-Vorsitzender der AG-SR. Des Weiteren ist er Mitglied des EFRAG Academic Panel.