Mit dem Erk 16. 7. 1996, 96/14/0002, 0003, hat der VwGH die Auslegung zum Pendlerpauschale nach § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 (auch als „großes Pendlerpauschale“ oder „Unzumutbarkeitspauschale“ bezeichnet) völlig neu ausgerichtet. Dieses große Pendlerpauschale kommt zur Anwendung, wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke) nicht zumutbar ist.
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Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.
Vorspann:
Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.