Steuerrecht

Großkapitalanleger und ZESt

Martin Schauer

1. In der jüngsten Vergangenheit ist die Frage aufgeworfen worden, ob Großkapitalanleger die ZESt1) dadurch „einsparen“ könnten, daß sie Banken ein Darlehen gewähren. Praktisch könnte diese Vorgangsweise etwa für große Versicherungen und andere große Unternehmen und Verbände mit liquiden Mitteln, wie den ÖGB, sein. Ob die aus einem an ein Kreditinstitut gewährtes Darlehen anfallenden Zinsen tatsächlich nicht der ZESt unterliegen, soll hier näher geprüft werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1984, 92

01.03.1984
Heft 3/1984
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer forscht und lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Privatwirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Erb- und Stiftungsrecht, Erwachsenenschutzrecht.