Mit Wirksamkeit vom 1. März 2007 wurde die Steuerfahndung zur Unterstützung der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen beim Vollzug des Finanzstrafrechts und zur Verfolgung des Sozialbetrugs eingerichtet.
Mit der Schaffung einer eigenständigen - bundesweit tätigen - Organisationseinheit trägt das Bundesministerium für Finanzen dem internationalen und nationalen Auftrag Rechnung, Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen und zu verfolgen.
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