(Kulischek, SWK 7/2010, S 341)
Der VfGH hat die Grundtatbestände des Erwerbes von Todes wegen und der Schenkungen unter Lebenden mit Wirkung zum 31. 7. 2008 als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat sich nicht zu einer verfassungskonformen Neuregelung des ErbStG entschlossen, sondern mit dem StiftungseingangssteuerG ausschließlich eine Stiftungseingangsabgabe für unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen vorgesehen. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Berechnung der Grundbuchsgebühr bei Stiftung eines Grundstücks.
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