Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 2 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, Glücksspiel

Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Keine Bemessungsgrundlage außerhalb des Anwendungsbereichs des § 4 Abs 2 GrEStG? (Bergmann, SWK 13-14/2024, S. 683)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke würden in der Grunderwerbsteuer in der Regel durch Abstellen auf den günstigen Einheitswert privilegiert behandelt. Soweit nach dem Gesetz aber nicht auf den Einheitswert abzustellen sei, stelle sich die Frage, welcher Wert iZm unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/488

23.09.2024
Heft 18/2024