A hat 100 % der Anteile an einer GmbH gehalten, die im Eigentum eine Liegenschaft iSd GrEStG hat. A hat im Jahr 2015 90 % der Anteile dem B und 10 % der Anteile dem C verkauft. Der Verkauf hat weder mangels einer Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers bzw in der Hand von Unternehmer iSd § 2 Abs 2 UStG noch mangels einer Übertragung aller Anteile an eine Person iSd § 1 Abs 3 Z 3 GrEStG idF vor StRefG 2015/2016 Grunderwerbsteuer ausgelöst. B und C wurden nach dem Erwerb der Anteile im Firmenbuch als Gesellschafter eingetragen. Ein Jahr nach der Anteilsveräußerung wird diese rückgängig gemacht.
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