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Grundlegende Informationen zum Verlustersatz

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Neben dem Fixkostenzuschuss I (vgl ÖStZ 2020/324 und ÖStZ 2020/692) und dem Fixkostenzuschuss 800.000 (vgl ÖStZ 2020/857 bzw auch die Änderung der "VO über die Gewährung eines FKZ 800.000", BGBl II 2020/610 vom 28. 12. 2020) können Unternehmen im Rahmen des Corona-Hilfsfonds nun einen Verlustersatz beantragen (zu den Richtlinien siehe die "VO über die Gewährung eines Verlustersatzes", BGBl II 2020/568 vom 16. 12. 2020). Sie können ab 16. 12. 2020 bis spätestens 31. 12. 2021 online einen Antrag für einen Verlustersatz bis 3 Mio € einbringen. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. 9. 2020 und 30. 6. 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 % haben, unter der Voraussetzung, dass der Beihilfebetrag mindestens 500 € beträgt. Der Antrag muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/3

21.01.2021
Heft 1-2/2021