(Ludwig, FJ 6/2012, S. 174)
Ludwig erörtert die Grundsätze der Werbeabgabe und geht in der Folge auf die Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe, den Werbeabgabeanspruch, den Abgabenschuldner der Werbeabgabe, nicht steuerbare Werbeleistungen, gemeinnützige Vereine als Werbeleister und die Werbung eines Sportlers ein.
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Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.
Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.