(Leitner, SWK 22/2009, S 677)
Der nunmehr exklusiv für Finanzstrafsachen zuständige Fachsenat des OGH (Senat 13) hat in einem Urteil (OGH 19. 3. 2009, 13 Os 105/08b) ausführlich zu Grundsatzfragen des FinStrG Stellung genommen. Leitner fasst - losgelöst vom konkreten Fall - die für die Praxis der Steuerberatung und strafrechtlichen Vertretung grundlegenden Aspekte zusammen.
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