Steuerrecht aktuell

Grundstücke in der ImmoESt - eine Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der VwGH hat den für die Immobilienertragsteuer zentralen Anknüpfungspunkt der "Grundstücke" und "grundstücksgleichen Rechte" nach § 30 EStG geklärt. Das Erkenntnis und seine Folgen werden analysiert.

"Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte)." So lautet die Legaldefinition des § 30 Abs 1 zweiter Satz EStG.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/726

04.11.2020
Heft 21/2020
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.