(Mayr, RdW 2013/44, S. 42)
Nach dem StabG 2012 sind private Grundstücksveräußerungen seit dem 1. 4. 2012 generell - und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist - steuerpflichtig; wie bei der Kapitalbesteuerung beträgt der Steuersatz 25 %. Die neue Grundstücksbesteuerung erstreckt sich auch auf den betrieblichen Bereich, ließ dabei allerdings einige Fragestellungen offen, die nunmehr das AbgÄG 2012 beantwortet habe.
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