(Fellner, RdW 2012/533, S. 498)
Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft als Religionsgesellschaft im Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vollziehe sich in zwei Stufen, nämlich von der Konstituierung als Bekenntnisgemeinschaft zur anerkannten Religionsgesellschaft. Im Beitrag wird die abgabenrechtliche Konsequenz solcher Vorgänge auf die Übertragung von Grundstücken der in Betracht kommenden Rechtsträger untersucht.
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