Steuerrecht

Grundstücksveräußerung: Entgelte für Zusatzvereinbarungen

Dr. Christian Hammerl

Werden im Zuge von Grundstücksübertragungen zusätzliche Leistungen des Veräußerers vereinbart, können diese Leistungen zu Einkünften aus § 29 Z 3 EStG führen, wenn diesen Leistungen eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt und ihnen im Rahmen des Gesamtkaufpreises ein gesondertes Entgelt zugeordnet werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/527

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).