Wirtschaftsrecht

Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand: Anwendbarkeit des Vergaberechts bei gleichzeitiger Überbindung einer Betriebspflicht auf den Erwerber?

Mag. Martin Mutz, LL.M. / Mag. Eva Hammerschlag

Zugleich ein Beitrag zu nachträglichen Vertragsänderungen bei (freiwillig durchgeführten) Vergabeverfahren

Bei öffentlichen Auftraggebern besteht vielfach Unsicherheit, ob ein Grundstücksverkauf in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG) fällt, weshalb bei Verkäufen von Liegenschaften oftmals "freiwillig" Ausschreibungsverfahren nach dem BVergG durchgeführt werden, die rechtlich unter Umständen nicht geboten waren. Ergibt sich in der Folge ein Änderungsbedarf des nach Abschluss des "freiwillig" durchgeführten Vergabeverfahrens abgeschlossenen Kaufvertrages, stellt sich die Frage, inwieweit eine solche nachträgliche Vertragsänderung zulässig ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/400

18.08.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Martin Mutz

Mag. Martin Mutz, LL.M. ist Partner der Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in Wien und Klagenfurt. Er ist vornehmlich in den Bereichen des Bank-, Gesellschafts-, Sanierungs- sowie Liegenschaftsrechts tätig. Zu seinen Klienten zählen neben Banken, Venture-Fonds und Großunternehmen auch mittelständische Bauunternehmen und Bauträger, die er in Fragen allgemeiner Vertragsgestaltung und Zivilprozessen vertritt.

Eva Hammerschlag
Frau Mag. Eva Hammerschlag ist langjährige Mitarbeiterin der Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH. Sie ist vorwiegend im Gesellschafts- und Vertragsrecht tätig.