Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, Glücksspiel

Grundstückswerte für Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden - Gegenleistung, Grundstückswerte und gemeiner Wert in der Grunderwerbsteuer (Beiser, ÖStZ 2019/270, S. 193)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Grunderwerbsteuer werde in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Grundstückswerte bilden eine Mindestbemessungsgrundlage. Ein niedrigerer gemeiner Wert könne diese Mindestbemessungsgrundlage senken. Beiser untersucht Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden im systematischen Zusammenspiel von Gegenleistungen und Grundstückswerten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/476

29.07.2019
Heft 13/2019