(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 6/2013, S. 361)
Multinational tätige Unternehmen setzen oft Tochtergesellschaften ein, um Geschäfte abseits des jeweiligen Heimatstaats auszuführen. Eine Doppelbesteuerung ergibt sich, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte bei einem Steuersubjekt besteuern oder zwei Staaten dieselben Einkünfte bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten besteuern. Die Mutter-Tochter-RL soll eine steuerneutrale Gewinnausschüttung zwischen Tochter- und Muttergesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU ermöglichen.
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