(Mayr, RdW 2012/323, S. 308)
Die Konzernbesteuerung bleibt vom 1. StabG 2012 weitgehend verschont; es wird nur die Berücksichtigung von Verlusten von ausl Gruppenmitgliedern mit dem ausl Ergebnis gedeckelt, um die bestehenden Lücken bei der Nachversteuerung zu schließen. Parallel zur Gruppenbesteuerung wird diese Maßnahme auch für ausländische Betriebsstätten gesetzt. Der Beitrag beleuchtet diesen neuen Verlustdeckel näher.
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