Steuerrecht

Gruppenbesteuerung: Ausländische Verluste mit ausländischem Ergebnis gedeckelt

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Die Konzernbesteuerung bleibt vom 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) weitgehend verschont; es wird nur die Berücksichtigung von Verlusten von ausländischen Gruppenmitgliedern mit dem ausländischen Ergebnis gedeckelt, um die bestehenden Lücken bei der Nachversteuerung zu schließen. Parallel zur Gruppenbesteuerung wird diese Maßnahme auch für ausländische Betriebsstätten gesetzt. Der Beitrag beleuchtet diesen neuen Verlustdeckel näher.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/323

18.05.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.