In einer aktuellen Entscheidung habe der österr VGH zu einem Antrag auf Bildung einer Steuergruppe zwischen zwei inländischen Schwestergesellschaften mit einem ausländischen Gruppenträger ohne Niederlassung in Ö Stellung genommen. In seiner Entscheidung habe das Gericht bestätigt, dass das Erfordernis einer österr Niederlassung gegen EU-Recht verstoße.
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