Steuerrecht aktuell

Gruppenbesteuerung: "Doppelte Nachversteuerung" von Auslandsverlusten?

Dr. Martin JannMag. (FH) Lukas Bernwieser

Umgründungen von Unternehmensgruppen können zu einer doppelten Nachversteuerung von im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwerteten Auslandsverlusten führen.

Grundgedanke der österreichischen Gruppenbesteuerung ist, einen rechtsträgerübergreifenden Gewinn- und Verlustausgleich im Konzern zu ermöglichen. In dieser rein steuerrechtlichen Betrachtungsweise der Gruppenbesteuerung werden die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers auf Gruppenträgerebene aufsummiert und dort einer Besteuerung unterzogen. Ein wesentlicher Eckpfeiler hierbei ist die vorläufige Verrechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder der ersten ausländischen Konzernebene.1 Die Berechnung der hiernach in Österreich zu berücksichtigenden Auslandsverluste hat nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen. Ab der Veranlagung 2012 ist die Verlustzurechnung von ausländischen Gruppenmitgliedern zudem auf den nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust beschränkt. Liegt im Ausland kein Verlust vor, kann in Österreich auch kein nach österreichischen Steuergrundsätzen errechneter Verlust geltend gemacht werden (sog "doppelte Verlustdeckelung").2

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/197

26.03.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Martin Jann

Dr. Martin Jann ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich und spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umgründungs- und Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Lukas Bernwieser

Mag. (FH) Lukas Bernwieser ist Steuerberater und Director bei TPA Steuerberatung GmbH. Er ist Experte für Strukturierungen sowie nationale und internationale Umgründungen und verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Konzernsteuerrecht, M&A und Due Diligence.