Umgründungen von Unternehmensgruppen können zu einer doppelten Nachversteuerung von im Rahmen der Gruppenbesteuerung verwerteten Auslandsverlusten führen.
Grundgedanke der österreichischen Gruppenbesteuerung ist, einen rechtsträgerübergreifenden Gewinn- und Verlustausgleich im Konzern zu ermöglichen. In dieser rein steuerrechtlichen Betrachtungsweise der Gruppenbesteuerung werden die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers auf Gruppenträgerebene aufsummiert und dort einer Besteuerung unterzogen. Ein wesentlicher Eckpfeiler hierbei ist die vorläufige Verrechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder der ersten ausländischen Konzernebene.1 Die Berechnung der hiernach in Österreich zu berücksichtigenden Auslandsverluste hat nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen. Ab der Veranlagung 2012 ist die Verlustzurechnung von ausländischen Gruppenmitgliedern zudem auf den nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust beschränkt. Liegt im Ausland kein Verlust vor, kann in Österreich auch kein nach österreichischen Steuergrundsätzen errechneter Verlust geltend gemacht werden (sog "doppelte Verlustdeckelung").2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.