Nachdem Unternehmensgruppen auch in Zukunft keinen einheitlichen Gruppenstichtag aufweisen müssen, stellen sich Fragen zur Auswirkung abweichender Bilanzstichtage auf die Gruppenbildung. Insb nach dem Erwerb einer Zielgesellschaft oder eines Zielkonzerns stellt sich die Frage, wann der neue Eigentümer eine Unternehmensgruppe bilden kann und wie sich abweichende Wirtschaftsjahre auswirken. Dieser Beitrag soll dabei beleuchten, wann eine Gruppenbildung auch ohne Umgründungen möglich ist. Die Auswirkungen einer möglichen Umgründung sollen in einem weiteren Beitrag untersucht werden.
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