Möglichkeiten der Verlustverwertung im Rahmen der neuen Gruppenbesteuerung
Die mit der Veranlagung 2005 in Kraft getretene moderne und international attraktive Gruppenbesteuerung (§ 9 KStGidF StReformG 2005 bzw AbgÄG 2004) ist neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % das Herzstück der 2. Etappe der Steuerreform 2004/05 im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Einer der wichtigsten „Masterminds“ dieses neuen Besteuerungskonzepts für verbundene Körperschaften ist ohne Zweifel Univ-Prof. MR Dr. Peter Quantschnigg, nunmehriger Generalsekretär des BMF, dem anlässlich seines 50. Geburtstages auch die vorliegende Ausgabe der ÖStZ gewidmet ist. Mit dem folgenden, ebenfalls ihm gewidmeten Beitrag soll rund ein Jahr nach der Gesetzeswerdung und nach Vorliegen eines ausführlichen Erlasses1)) eine Zwischenbilanz aus der Sicht der Beratungspraxis gezogen und wesentliche Vorzüge und Schwächen der neuen Gruppenbesteuerung analysiert werden. Der vorliegende erste Teil dieser Analyse befasst sich dabei vor allem mit den Möglichkeiten der in- und ausländischen Verlustverwertung und mit dem daraus abgeleiteten Verbot der Teilwertabschreibung von Beteiligungen. Die Thematik der Firmenwertabschreibung soll in einem eigenen Beitrag in der nächsten Ausgabe der ÖStZ behandelt werden.
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