Die neue Firmenwertabschreibung beim Share-Deal
Die mit der Veranlagung 2005 in Kraft getretene Gruppenbesteuerung (§ 9 KStGidF StReformG 2005 bzw AbgÄG 2004) ist neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % das Herzstück der zweiten Etappe der Steuerreform 2004/05 im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Einer der wichtigsten „Masterminds“ der Gruppenbesteuerung ist ohne Zweifel Univ.-Prof. MR Dr. Peter Quantschnigg, nunmehriger Generalsekretär des BMF, dem anlässlich seines 50. Geburtstages die letzte Ausgabe der ÖStZ (Heft 11/2005) gewidmet war. Mit dem vorliegenden, ebenfalls ihm gewidmeten Beitrag soll rund ein Jahr nach der Gesetzeswerdung und nach Vorliegen eines ausführlichen Erlasses1)) eine Zwischenbilanz aus der Sicht der Beratungspraxis gezogen und wesentliche Vorzüge und Schwächen der neuen Gruppenbesteuerung analysiert werden.
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