Steuerrecht

Gruppenbesteuerung: Umgründungsbedingte Nacherfassung vorgenommener Firmenwertabschreibungen

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner / Univ.-Doz. DDr. Gunter Mayr

Die Regierungsvorlage des AbgSiG 20071) sieht in § 9 Abs 7 KStG eine umgründungsbedingte Nacherfassung vorgenommener Firmenwertabschreibungen vor. Die Neuregelung wird im Schrifttum bereits vor ihrem Inkrafttreten eifrig diskutiert2) und soll daher auch hier näher beleuchtet werden.

Die Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG ist ein „besonderer Gruppenanreiz“, der steuersystematisch einen gewissen „Fremdkörper“ darstellt3). Da die Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 letzter Teilstrich KStG den Buchwert der Beteiligung vermindert, war die Firmenwertabschreibung von ihrem Sinn und Zweck immer als „temporärer Steuervorteil“ gedacht; bei einem späteren Verkauf der Beteiligung sollte die Firmenwertabschreibung nachversteuert werden4). Durch gezielte Umgründungsvorgänge (insbesondere Verschmelzungen) konnte die Nacherfassung aber umgangen werden, sodass sich der „temporäre Steuervorteil“ zu einem „endgültigen Steuervorteil“5) verkehrte6).

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Artikel-Nr.
RdW 2007/775

18.12.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. 

Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.