Die Regierungsvorlage des AbgSiG 20071) sieht in § 9 Abs 7 KStG eine umgründungsbedingte Nacherfassung vorgenommener Firmenwertabschreibungen vor. Die Neuregelung wird im Schrifttum bereits vor ihrem Inkrafttreten eifrig diskutiert2) und soll daher auch hier näher beleuchtet werden.
Die Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG ist ein „besonderer Gruppenanreiz“, der steuersystematisch einen gewissen „Fremdkörper“ darstellt3). Da die Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 letzter Teilstrich KStG den Buchwert der Beteiligung vermindert, war die Firmenwertabschreibung von ihrem Sinn und Zweck immer als „temporärer Steuervorteil“ gedacht; bei einem späteren Verkauf der Beteiligung sollte die Firmenwertabschreibung nachversteuert werden4). Durch gezielte Umgründungsvorgänge (insbesondere Verschmelzungen) konnte die Nacherfassung aber umgangen werden, sodass sich der „temporäre Steuervorteil“ zu einem „endgültigen Steuervorteil“5) verkehrte6).
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