(Beiser, SWK 22/2008, S 594)
Erlischt eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG vor Ablauf der Mindestdauer von drei (vollen) Jahren nach § 9 Abs 10 KStG aufgrund einer Verschmelzung der Gruppenmitglieder mit ihrem Gruppenträger iSd Art I UmgrStG, stellt sich die Frage, ob die Verlustverrechnung nach § 9 KStG nach § 295a BAO rückabzuwickeln ist und die Verluste rückwirkend ohne die Wirkungen einer Unternehmensgruppe zu verrechnen sind oder ob die Gruppenbesteuerung ausnahmsweise doch bis zum Verschmelzungsstichtag aufrecht bleiben kann.
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