Im Steuerrecht werden Maßnahmen zur Verlustausgleichs- bzw Verlustvortragsbeschränkung zunehmend über sog Verlustklauseln umgesetzt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Verrechnungstechnik, die bestimmte negative Einkunftsteile in der Weise vom regulären Verlustausgleich/Verlustvortrag ausschließt, als diese mit positiven Ergebnissen aus demselben Betrieb/derselben Betätigung frühestmöglich zu verrechnen sind. Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich diese steuerlichen Wartetastenverluste auf die Beitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung auswirken.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.