Darf ein uniformierter Polizist lange Haare in Form eines „Pferdeschwanzes“ tragen oder muss er sie auf Hemdkragenlänge kürzen? Nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist der „Pferdeschwanz“ erlaubt. Auch im österr Arbeitsrecht steht der auf § 16 ABGB gegründete Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers den Interessen des Arbeitgebers an dessen branchenkonformem Aussehen entgegen. Diesbezüglichen Weisungsrechten sind im Hinblick auf Haar- und Barttracht engere Grenzen gesteckt als im Zusammenhang mit der Dienstkleidung.
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