Der vorliegende Beitrag analysiert das nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz als Teil der ökosozialen Steuerreform (ÖkoStRefG 2022). Dabei wird sowohl auf rechtspolitische als auch auf praktische Aspekte, die sich im Zusammenhang mit der Einführung des neuartigen CO2-Bepreisungsinstruments stellen, eingegangen.
Eines der politischen Kernstücke der derzeitigen Bundesregierung ist die Durchführung einer ökosozialen Steuerreform in zwei Etappen. Die erste Etappe fand bereits im Jahr 2020 ua mit der Erhöhung der Flugticketabgabe und der Novellierung der Normverbrauchsabgabe statt.1 Im Rahmen der zweiten Etappe wurde von der Bundesregierung am 13. 10. 2021 die Einführung eines CO2-Bepreisungsinstruments durch das "Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022" (NEHG) angekündigt.2 Ausgangspunkt dafür bildete das Regierungsübereinkommen, welches die Einführung eines effizienten "ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO -Emissionen in den Sektoren, die nicht dem EU ETS unterworfen sind, z. B. durch CO -Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem"3 vorsah. Durch das NEHG kommt es abgesehen vom Europäischen Emissionshandel (EU ETS) ab dem 1. 7. 2022 erstmals zu einer expliziten CO2-Bepreisung in Österreich. Damit befindet sich Österreich in guter Gesellschaft, weil weltweit, inkl dem EU ETS, bereits 65 CO2-Bepreisungsinstrumente auf regionaler, nationaler als auch supranationaler Ebene implementiert sind.4
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