(Herbst/Aichwalder, taxlex 2/2010, S. 49)
Bedingt durch das RÄG 2010 einerseits sowie das Auslaufen der Aufschuboption in § 124b Z 134 EStG andererseits, kann eine (Neu-)Bewertung von nacktem Grund und Boden des betriebsnotwendigen Anlagevermögens im Zuge der Bilanzerstellung für 2009 von Nöten sein. Wann im Konkreten davon auszugehen ist und welche Schritte diesfalls vor dem Hintergrund ertragsteuerlicher Optimierungsüberlegungen gesetzt werden müssen, wurde in Teil I des Beitrags (taxlex 1/2010, S. 5) diskutiert. Teil II knüpft an diese Ausführungen an und beleuchtet im Detail Möglichkeiten zur Ermittlung des Teilwerts als Bewertungsmaßstab des GuB.
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