Steuerrecht

Hälftesteuersatz und Beteiligungen an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften

Dr. Birgit Reiner / Dr. Jürgen Reiner

Bei Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften unterliegen die Ausschüttungen, die Veräußerungs-, Entnahme- und Liquidationsgewinne idR dem Hälftesteuersatz. Dies unabhängig davon, ob die Beteiligungen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen gehalten werden. Bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften sieht das Gesetz dagegen eine differenzierte Behandlung vor. Wird die Beteiligung im Privatvermögen gehalten, dann unterliegen die Veräußerungs- und Liquidationsgewinne dem Hälftesteuersatz. Wird die Beteiligung dagegen im Betriebsvermögen gehalten, dann kommt für die Veräußerungs-, Entnahme- und Liquidationsgewinne der volle Steuersatz zur Anwendung. Ausschüttungen sind stets mit dem vollen Steuersatz zu erfassen.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 230

15.04.1999
Heft 4a/1999
Autor/in
Birgit Reiner

Dr Birgit Reiner ist Steuerberaterin in Lustenau/Vorarlberg und Geschäftsführerin der Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH.

Publikationen:

Mehrere Jahre Mitarbeit am EStG-Kommentar von Univ.-Prof. Dr Werner Doralt und am Grundriss des österreichischen Steuerrechts von Doralt/ Ruppe, sowie zahlreiche Aufsätze in verschiedenen Fachzeitschriften.