Artikelrundschau Jänner 2021 - Teil 1 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Haften (bloße) Vermieter für Glücksspielabgaben ihrer Mieter? (Ehgartner, BFGjournal 1/2021, S. 32)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Nach § 59 Abs 4 lit a GSpG hafte derjenige für die korrekte Entrichtung der Glücksspielabgaben zur ungeteilten Hand, der die Durchführung der Ausspielungen in seinem Verfügungsbereich erlaubt. Das BFG hatte zu klären, ob auch Vermieter von Räumlichkeiten zur Haftung für Glücksspielabgaben ihrer Mieter herangezogen werden könnten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/215

05.03.2021
Heft 5/2021