Der folgende Beitrag wendet sich dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH niemals aus cic deswegen haften würde, weil er eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Ferner wird gegen die ganz hM dargelegt, dass jedenfalls das Innehaben aller Anteile ein solches Interesse begründet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.