Wirtschaftsrecht

Haftung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers (cic) wegen Verfolgung eigener Interessen?

Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.

Der folgende Beitrag wendet sich dagegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH niemals aus cic deswegen haften würde, weil er eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Ferner wird gegen die ganz hM dargelegt, dass jedenfalls das Innehaben aller Anteile ein solches Interesse begründet.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/229

26.05.2017
Heft 5a/2017
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.