Wirtschaftsrecht

Haftung des Bauherrn wegen Verletzung seiner werkvertraglichen Fürsorgepflicht

Gert Iro

Der Werkbesteller hat dafür zu sorgen, dass der Werkunternehmer und dessen Gehilfen bei der Ausführung des Werkes nicht zu Schaden kommen; er hat sich dabei nach Ansicht des OGH das Verschulden des Bauführers, der entgegen den Vorschriften der jeweiligen BauO nicht für ausreichende Sicherungsmaßnahmen sorgt, zurechnen zu lassen.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 263

15.05.1997
Heft 5/1997
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.