Artikelrundschau November 2019 / Einkommensteuer (allgemein)

Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH. Weder außergewöhnliche Belastung noch Werbungskosten (Renner, taxlex 11/2019, S. 306)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Folge einer Bürgschaft für Schulden der GmbH seien mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung; eine Haftungsübernahme für die Gesellschaft stelle ein typisches Unternehmerwagnis dar. Da derartige Bürgschaftszahlungen idR durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien, seien sie auch nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften abzugsfähig.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/50

05.02.2020
Heft 1-2/2020