Artikelrundschau Mai 2022 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Haftung des Obmanns eines Swingerclubs, der als gemeinnütziger Verein geführt wurde (Klumpner, BFGjournal 5/2022, S. 172)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werden das Konzept und die Statuten eines bereits bestehenden Vereins übernommen, ohne sich bei der Finanzverwaltung oder einem Experten für Steuerrecht zu erkundigen, ob bzw unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, einen Swingerclub als gemeinnützigen Verein zu führen, sei von einem Verschulden auszugehen. Die Haftung des § 9 BAO treffe auch Personen, die nach den Statuten zur Vertretung eines Vereines berufen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/368

30.06.2022
Heft 13/2022