Arbeitsrecht

Haftung des Sozialversicherungsträgers für unrichtige Auskünfte

Dr. Florian Linder

Der BGH hat sich im vorliegenden Fall mit der Ersatzfähigkeit eines Schadens einer Versicherten gegen den Rentenversicherungsträger beschäftigt, der durch eine falsche Rentenauskunft entstanden ist. Konkret wurde in der Auskunft ein höherer Rentenbetrag ausgewiesen als der Versicherten tatsächlich zustand; diese entschloss sich daraufhin, ihre berufliche Tätigkeit mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres aufzugeben. Der BGH bejaht die Ersatzpflicht des Versicherungsträgers und setzt sich eingehend mit der Höhe des Ersatzanspruchs auseinander. Die Ausführungen des deutschen Höchstgerichts können auf parallele Fragestellungen im österreichischen Recht übertragen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/841

15.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in
Florian Linder

RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.

Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167; Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N. Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).