Wirtschaftsrecht

Haftung für Links im Internet nach Wettbewerbsrecht

Clemens Grünzweig

Hyperlinks (Links) sind direkte Verbindungen von einer Internetseite zu einzelnen oder mehreren anderen eigenen oder fremden Internetseiten. In Österreich hat sich der OGH in einer neueren Entscheidung erstmals mit der wettbewerbsrechtlichen Haftung für Links im Internet auseinander gesetzt und sich der deutschen Judikatur im Ergebnis angeschlossen1). Diese Entscheidung des OGH soll im Folgenden kritisch erörtert werden2).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2001/549

15.09.2001
Heft 9/2001
Autor/in
Clemens Grünzweig

Dr. Clemens Grünzweig ist Rechtsanwalt und Partner bei Eiselsberg Rechtsanwälte Gmbh in Wien (www.eiselsberg.at). Er ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Medien- und Wettbewerbsrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Er ist Autor einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Publikationen:

Markenrecht – Praxiskommentar zum Markenschutzgesetz, Loseblattwerk, Stand: 8. Lfg; Mai 2014