Regelungen betreffend die Haftungen bei Unternehmensübertragungen unter Lebenden für Verbindlichkeiten, die mit dem übernommenen Unternehmen zusammenhängen, finden sich im UGB, im ABGB und in der BAO. Die Ersetzung des HGB und des EGG durch das UGB bringt wesentliche Neuerungen gegenüber dem früheren Recht, insb einen erweiterten Anwendungsbereich dieser Haftungsregelungen. Gegen die Haftungsregelungen gem UGB, gem ABGB und gem BAO bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.
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