Wirtschaftsrecht

Haftungsfalle Wissenszurechnung

Dr. Elke Napokoj, LL.M. / Dr. Christof-Ulrich Goldschmidt

Möglichst große Unternehmen und arbeitsteilige Strukturen sind für die moderne Wirtschaft typisch. Zur Bewältigung der betrieblichen Aufgaben werden zahlreiche Angestellte und darüber hinaus auch selbstständige Dritte als Gehilfen eingesetzt. Das führt oft dazu, dass rechtlich relevante Umstände nur von diesen wahrgenommen werden, nicht aber von der Geschäftsführung selbst. Um zu vermeiden, dass dem Geschäftsverkehr aus dieser Tatsache Nachteile erwachsen, ist seit Langem anerkannt, dass das Wissen der für den Geschäftsherrn konkret tätig werdenden Gehilfen diesem grundsätzlich zuzurechnen ist. Dennoch wirft gerade diese "Wissenszurechnung" in der juristischen Praxis einige Fragen auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/543

29.11.2017
Heft 11/2017
Autor/in
Elke Napokoj

RA Dr. Elke Napokoj, LL.M., ist Partnerin von bpv Hügel RAe. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Gesellschaftsrecht, M&A-Transaktionen und Kapitalmarktrecht. Fachautorin u.a. des „Praxishandbuch Spaltung“ und Herausgeberin des Buches „Risikominimierung durch Corporate Compliance“.

Christof-Ulrich Goldschmidt

Dr. Christof-Ulrich Goldschmidt ist Partner im Frankfurter Büro von Clifford Chance Deutschland LLP. Schwerpunkte: M&A, Joint Venture, Gesellschaftsrecht, Compliance. Umfangreiche Erfahrung bei grenz­über­schreitenden Transaktionen. Autor zahlreicher Fachpublikationen. Leiter der globalen Gruppe "Industrials" von Clifford Chance.