Arbeitsrecht

Haftungsreduktion des Veräußerers für Abfertigungsansprüche bei Betriebsübergang

RA Mag. Helmut Schmidt, LL.M.

§ 6 Abs 2 AVRAG sieht unter anderem vor, die Haftung des Betriebsveräußerers für Abfertigungsansprüche, die nach dem Betriebsübergang entstehen, von fünf Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Greift dieses Haftungsprivileg auch dann, wenn nach dem EStG keine Verpflichtung zur Wertpapierdeckung für Abfertigungsansprüche besteht? Dies wird insbesondere ab dem Jahr 2007 von Relevanz sein.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/479

15.07.2005
Heft 7/2005
Autor/in
Helmut Schmidt

Mag. Helmut Schmidt, LL.M. ist Partner der ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH und beschäftigt sich vor allem mit Fragen des Unternehmenskaufs, des Gesellschafts- und Bankvertragsrechts sowie des Kartellrechts und ist in diesen Fachgebieten auch als Vortragender tätig.