In einem kürzlich vom VwGH entschiedenen Fall hätten Bürgschaften zwischen Schwestergesellschaften einer gemeinsamen Mutter zu Bürgschaftszahlungen einer Schwester für ihre beiden insolventen Schwestern geführt. Wie seien diese Bürgschaftszahlungen in der Körperschaftsteuer zu qualifizieren? Wie sei eine zusätzliche Hypothek eines Gesellschafters der Mutter (einer Großmutter) zu qualifizieren? Wie seien Haftungsfreistellungen der Gesellschafter zu qualifizieren, falls ihre Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten aus eigener Kraft erfülle?
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