Die bilanzielle und ertragsteuerliche Behandlung von Verschmelzungen wurde bereits in vielen Stellungnahmen behandelt. Relativ wenig untersucht sind hingegen die Konsequenzen im Fall einer Verzögerung der Eintragung der Verschmelzung oder einer Nichteintragung der Verschmelzung. Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Beitrags.
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WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.