Wirtschaftsrecht

HaRÄG: Gutgläubiger Pfandrechtserwerb vom Unternehmer?

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro

Die hL hat bisher einen gutgläubigen Pfandrechtserwerb an dem Eigentümer abhanden gekommener Sachen nach § 456 ABGB auch dann verneint, wenn der Pfandbesteller ein „zu diesem Verkehr befugter Gewerbsmann“ ist. Diese - schon nach der bisherigen Rechtslage unzutreffende - Ansicht kann jedoch in Anbetracht der Änderungen der §§ 367, 456 ABGB durch das HaRÄG für die Verpfändung durch einen Unternehmer wohl nicht mehr aufrechterhalten werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/680

15.12.2006
Heft 12/2006
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.